Kostenlose Erstberatung

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht und Personenschäden in Berlin

Rechtsanwalt Dr. Philipp Lerch

Nach einem Personenschaden oder Verkehrsunfall ist eine schnelle anwaltliche Einordnung oft entscheidend.

Ich unterstütze Sie insbesondere bei:

  • Personenschäden jeglicher Art, etwa bei Verletzungen der Streupflicht, im Straßenverkehr, bei Hundebissen oder bei Körperverletzung
  • Regulierung von Verkehrsunfällen und Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, z. B. bei Fahrerflucht
  • Vorgehen gegen Fahrverbote und drohenden Führerscheinentzug
  • Prüfung von Bußgeld-, Straf- und Verwaltungsverfahren
  • Persönliche anwaltliche Begleitung statt Callcenter-Abwicklung

Ob Unfallregulierung, Personenschäden oder Verteidigung im Strafverfahren: Sie erhalten eine klare anwaltliche Einschätzung und eine direkte Begleitung Ihres Falls.

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Lara Kruse

vor 2 Monaten

Vielen Dank für Ihre unverzügliche Unterstützung in meinem doch sehr komplexen Fall. Kann Sie nur weiterempfehlen - Zuverlässig, sympathisch, unkompliziert!

Luisa Kr

vor 3 Monaten

Schnelle Fallbearbeitung, sehr netter Kontakt, gerne wieder (also nicht der Unfall, aber die Bearbeitung durch Herrn Dr. Lerch…)

Dénes B.

vor 2 Wochen

Herr Lerch hat mich in meinem Verfahren sehr professionell, ruhig und engagiert unterstützt. Besonders positiv fand ich die ehrliche Einschätzung meines Falls sowie die klare Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Dank seiner Strategie und Vorbereitung konnte ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Ich kann Herrn Lerch daher definitiv weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die Unterstützung. B.Paal

Typische Leistungsbereiche

Regulierung von Verkehrsunfällen

Unterstützung bei Haftung, Versicherungskommunikation, Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Zur Seite Verkehrsunfälle

Verteidigung in Verkehrsstrafsachen

Zum Beispiel bei dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder anderen strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr.

Fahrverbot und Führerscheinentzug

Prüfung von Rechtsmitteln und Verteidigungsansätzen gegen Fahrverbote oder Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde.

Weitere verkehrsrechtliche Verfahren

Beratung und Vertretung in Bußgeldverfahren, bei Punkten in Flensburg und in weiteren verkehrsrechtlichen Konflikten.

Häufige Fragen

Wann sollte ich einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten?

Möglichst früh. Gerade bei Strafvorwürfen, Fahrverboten oder Maßnahmen gegen die Fahrerlaubnis können frühe Weichenstellungen entscheidend sein.

Helfen Sie auch bei Fahrerflucht-Vorwürfen?

Ja. Gerade beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist eine schnelle anwaltliche Einordnung oft besonders wichtig.

Kann man gegen Fahrverbot oder Führerscheinentzug vorgehen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ich prüfe, ob ein Vorgehen gegen Bußgeldentscheidung, Strafurteil oder behördliche Maßnahme sinnvoll ist.

Unterstützen Sie auch nach einem Verkehrsunfall?

Ja. Weitere Informationen zu Verkehrsunfällen finden Sie hier.

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Wie läuft die erste Kontaktaufnahme ab?

Sie schildern kurz Ihr Anliegen telefonisch oder über das Kontaktformular. Anschließend erhalten Sie eine erste anwaltliche Einschätzung zu den nächsten Schritten.

So funktioniert es

Schritt 1

Fall schildern

Schildern Sie Ihr Anliegen telefonisch oder über das Kontaktformular.

Schritt 2

Unterlagen sichten

Ich prüfe den Sachverhalt, Bescheide, Schreiben oder die bisherige Kommunikation.

Schritt 3

Rechtlich einordnen

Sie erhalten eine anwaltliche Einschätzung zur Lage und zu den sinnvollen nächsten Schritten.

Schritt 4

Vertretung starten

Wenn Sie möchten, übernehme ich anschließend die weitere Vertretung und Kommunikation.

Über Dr. Lerch

Dr. Philipp Lerch hat sich nach seiner Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt mit seiner Kanzlei für Verkehrsrecht selbstständig gemacht. Sein Schwerpunkt liegt auf Verkehrsrecht und allen Arten von Personenschäden. Er setzt sich tatkräftig dafür ein, für Mandanten in jedem Fall das bestmögliche Ergebnis herauszuholen.

Philipp Lerch
Dr. Philipp Lerch