Regulierung von Verkehrsunfällen
Unterstützung bei Haftung, Versicherungskommunikation, Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Im Verkehrsrecht geht es oft um viel: Geld, Mobilität und nicht selten auch den Führerschein. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und die richtige Strategie zu wählen.
Ich unterstütze Sie insbesondere bei:
Ob Unfallregulierung, Verteidigung im Strafverfahren oder Vorgehen gegen belastende Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde: Sie erhalten eine klare anwaltliche Einschätzung und eine direkte Begleitung Ihres Falls.
Unterstützung bei Haftung, Versicherungskommunikation, Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Zum Beispiel bei dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder anderen strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr.
Prüfung von Rechtsmitteln und Verteidigungsansätzen gegen Fahrverbote oder Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde.
Beratung und Vertretung in Bußgeldverfahren, bei Punkten in Flensburg und in weiteren verkehrsrechtlichen Konflikten.
Möglichst früh. Gerade bei Strafvorwürfen, Fahrverboten oder Maßnahmen gegen die Fahrerlaubnis können frühe Weichenstellungen entscheidend sein.
Ja. Gerade beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist eine schnelle anwaltliche Einordnung oft besonders wichtig.
Das hängt vom Einzelfall ab. Ich prüfe, ob ein Vorgehen gegen Bußgeldentscheidung, Strafurteil oder behördliche Maßnahme sinnvoll ist.
Ja. Weitere Informationen zu Verkehrsunfällen finden Sie hier.
Sie schildern kurz Ihr Anliegen telefonisch oder über das Kontaktformular. Anschließend erhalten Sie eine erste anwaltliche Einschätzung zu den nächsten Schritten.
Schritt 1
Schildern Sie Ihr Anliegen telefonisch oder über das Kontaktformular.
Schritt 2
Ich prüfe den Sachverhalt, Bescheide, Schreiben oder die bisherige Kommunikation.
Schritt 3
Sie erhalten eine anwaltliche Einschätzung zur Lage und zu den sinnvollen nächsten Schritten.
Schritt 4
Wenn Sie möchten, übernehme ich anschließend die weitere Vertretung und Kommunikation.
Dr. Philipp Lerch hat in Deutschland und Großbritannien Jura studiert. In seinem Referendariat wirkte er bei Gericht an vielen Fällen mit, bei denen es um Verkehrsunfälle ging. Nach einigen Jahren als Angestellter hat er sich selbstständig gemacht.

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